Keine Kürzungen durch die Hintertür!

Die Haushaltsanmeldungen für das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule wurden nicht beschlossen. Was das bedeutet, erklärt das Positionspapier der freien Träger.

Positionspapier der freien Träger im Fachfeld „Jugendhilfe und Schule“

Im Auftrag der AG 78 haben sich die freien Träger der Jugendhilfe, gemeinsam mit dem Stadtschulamt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit der Finanzierung der Förderprogramme im Bereich „Jugendhilfe in der Schule“ befasst. Die Arbeitsgruppe „Finanzierung“ hatte den Auftrag, das Finanzierungsmodell aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und für den Zeitraum ab 2026 zu aktualisieren. Dabei knüpfte sie an das bewährte Vorgehen aus dem Jahr 2019 an.


Im Rahmen einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit verständigten sich die Träger und das Stadtschulamt darauf, den POA-Mittelwert 2024 als Berechnungsgrundlage für die Personalstellen zu nutzen, um den Tariferhöhungen der vergangen Jahre Rechnung zu tragen sowie auf eine Aufstockung von Personalressourcen in den Förderprogrammen. Dieses Ergebnis hätte den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen in höherem Maße entsprochen und den Trägern einen kostendeckenden, verlässlichen sowie qualifizierten Personaleinsatz ermöglicht.


Die mit der Verabschiedung des Haushaltes 2026 ausbleibende Anpassung der Förderpauschalen gemäß dem Finanzierungsmodell 2026 ff. führt dazu, dass langjähriges und gut qualifiziertes Personal in diesem Projekt weder eingestellt noch vollumfänglich weiterbeschäftigt werden kann. Vakante Stellenanteile können nicht vollständig nachbesetzt werden. In Projekten mit derzeitiger Vollbesetzung werden Stundenreduzierungen erforderlich, da eine kostendeckende Vollbesetzung für die Träger nicht gewährleistet ist. Freizeitpädagogische Angebote, die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen, können nicht umgesetzt werden, da hierfür keine Sachmittel zur Verfügung stehen.


Die Fortführung des Finanzierungsmodells aus dem Jahr 2020 führt faktisch zu Leistungskürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Fachfeld „Jugendhilfe und Schule“ und damit zu einer Verringerung der Teilhabechancen der Frankfurter Kinder und Jugendlichen.
Vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Situation, in der rechtspopulistische Tendenzen zunehmen, die UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin nicht ausreichend umgesetzt ist und die Suizidraten von Kindern und Jugendlichen steigen, ist die Entscheidung gegen eine Anpassung der Finanzierung nicht nachvollziehbar. Die Programme der Jugendhilfe an Schulen, insbesondere an Grund- und Förderschulen, erfüllen sowohl präventive als auch intervenierende Aufgaben.


„Jugendhilfe in der Förderschule“ (konzeptionelle Rahmung, Stand 05/2022)


Den Kindern und Jugendlichen an den sechs Förderschulen – Mosaikschule, Panoramaschule, Hermann-Luppe-Schule, Fritz-Redl-Schule, Viktor-Frankl-Schule und Weißfrauenschule – stehen insgesamt lediglich 4,25 Vollzeitstellen für Fachkräfte zur Verfügung. Damit entspricht die Ressource nahezu der personellen Ausstattung einer einzigen großen Regelschule der Sekundarstufe I.
Über die bereits dargestellten Aspekte hinaus führt die ausbleibende Aufstockung der Ressourcen dazu, dass den Kindern und Jugendlichen an den Förderschulen jeweils nur eine Teilzeitkraft der Jugendhilfe zur Verfügung steht. Die im Haushalt vorgesehene Erhöhung um zwei zusätzliche Vollzeitstellen hätte die Möglichkeit eröffnet, an einzelnen Standorten mit zwei Fachkräften zu arbeiten. Dies hätte den erhöhten Abstimmungsbedarf in den großen multiprofessionellen Teams besser auffangen und beispielsweise die stabile Implementierung des Kinderschutzes im Rahmen des Frankfurter Modells dauerhaft absichern können.
Für Kinder und Jugendliche mit hohen individuellen Unterstützungsbedarfen sind methodisch angemessene Angebote zeitintensiv und erfordern oftmals den Einsatz mehrerer Fachkräfte, um Gruppensettings fachlich tragfähig gestalten zu können. Unter den aktuellen Bedingungen ist jedoch weiterhin nur ein stark eingeschränktes Angebot möglich, das lediglich eine sehr geringe Anzahl von Kindern und Jugendlichen erreicht.
Ein zentrales Ziel des Förderprogramms sollte es sein, Kindern und Jugendlichen Begegnungsmöglichkeiten zu eröffnen, die ihnen aufgrund der fortbestehenden Trennung der Schulsysteme sonst verwehrt bleiben. Mit nur einer Teilzeitstelle pro Standort und ohne ergänzende Sachmittel bleibt das Angebot jedoch weitgehend auf eine symbolische Präsenz beschränkt. Damit verfehlt es sowohl sein zentrales Ziel als auch den eigenen Anspruch einer gelebten Inklusion mit echten Begegnungen und der Reduzierung bestehender Ausgrenzung.
Die Jugendhilfe an Förderschulen stellt aktuell das einzige Angebot dar, das theoretisch alle Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf erreichen kann. Sie birgt damit das Potenzial, als Türöffner für die inklusive Ausrichtung weiterer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu dienen und einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten.
Mit der vorliegenden Haushaltsentscheidung wird einer ohnehin benachteiligten Zielgruppe faktisch weiterhin der Zugang zu bedarfsgerechten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe verwehrt.


„Jugendhilfe in der Schule“ (Rahmenstandard, Stand 2021)


Die ausbleibende Anpassung der Zuschüsse an den POA-Mittelwert 2024 führt bereits im Haushaltsjahr 2026 bei zahlreichen Trägern zu einer weitgehenden Erschöpfung der Sachmittel. Teilweise stehen für das gesamte Jahr lediglich geringe dreistellige Beträge für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial zur Verfügung. In einzelnen Fällen können Sachmittel nur noch infolge von Vakanzen und den daraus resultierenden Einsparungen bei den Personalkosten (Umwidmung) finanziert werden. Ab dem folgenden Haushaltsjahr wird eine strategische Unterbesetzung der Teams erforderlich, was insbesondere an bislang vollbesetzten Standorten zu Kündigungen führen wird. Vor allem große Standorte mit mehr als 1.000 Schülerinnen, die bereits derzeit an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, werden umfassende konzeptionelle Anpassungen vornehmen müssen, die zulasten der Schülerinnen gehen.
Die unterbliebene Erhöhung der Koordinationsstunden an Standorten mit vier Vollzeitäquivalenten von sechs auf zehn Wochenstunden führt zu einer Verlangsamung von Prozessen, erschwert die Kooperation mit den Schulen und ist angesichts der steigenden Anforderungen, insbesondere im Bereich der Beschwerdeverfahren, nicht sachgerecht. Die fachliche Begleitung, Weiterentwicklung sowie Qualitätssicherung vor Ort sind bereits seit geraumer Zeit nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet. Aus diesem Grund hatte sich die Arbeitsgruppe „Finanzierung“ für eine entsprechende Erhöhung ausgesprochen.

„Jugendhilfe in der Grundschule“ (Rahmenstandard, Stand 2024)


Das Stadtschulamt hatte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Finanzierung“ für den Haushalt 2026 zusätzliche Mittel zur Erhöhung der Personalressourcen an den M1-Standorten angemeldet. Darüber hinaus waren Mittel zur bedarfsgerechten Anpassung der Koordinationsstunden in großen Bildungsregionen vorgesehen.
Das Ausbleiben dieser Mittel gefährdet die Umsetzung des Programms erheblich. Seit Beginn des Programms hat sich gezeigt, dass die vorgesehene 50-Prozent-Stelle pro Grundschulstandort nicht ausreicht, um die Aufgaben und Bedarfe abzudecken. Darüber hinaus wurden folgende strukturelle Nachteile identifiziert:

An jedem Standort ist lediglich eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt.

Im Krankheitsfall bleibt das Angebot unbesetzt, wodurch die Kontinuität gefährdet ist.

Es fehlen Möglichkeiten zum kollegialen Austausch sowie zur fachlichen Rückmeldung und Korrektur, was insbesondere im Hinblick auf den institutionellen Schutz problematisch ist.

Die hohe Aufgabenfülle führt zu Überlastung und dem Gefühl des Alleingelassenseins, was seit Programmstart eine hohe Fluktuation zur Folge hat.
Die geplante Aufstockung der M1-Stellen von 50 Prozent auf 100 Prozent diente daher sowohl der Anpassung des Stellenumfangs an die tatsächlichen Bedarfe der Kinder als auch der strukturellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Ebenso wurde in der Arbeitsgruppe „Finanzierung“ eine Erhöhung der Koordinationsstellen von derzeit 50 Prozent auf 75 Prozent beziehungsweise 100 Prozent als erforderlich angesehen. Bislang konnten die Träger die Koordination in den Bildungsregionen sicherstellen, da das Stadtschulamt Mittel bis zur maximalen Fördersumme zur Verfügung stellte. Diese reicht inzwischen jedoch nicht mehr aus, um alle M1-Standorte mit Fachkräften zu versorgen. In der Folge werden Träger bei Personalwechseln Standorte vorübergehend unbesetzt lassen müssen.

Anlässlich dieser Situation findet am Donnerstag vor der Stadtverordnetenversammlung ab 15.00 eine Kundgebung am Römerberg statt.

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